Wir haben bereits über den Wegfall des Automateneintrages berichtet, in OPERA-3, der Evision der Führerausweisvorschriften, ändern sich jedoch noch einige andere Dinge.

Obligatorische Weiterbildung

Die obligatorische Weiterbildung (besser bekannt als WAB-Kurse) dauern künftig nur noch einen Tag und müssen im 1. Jahr nach der praktischen Füherprüfung absolviert werden. Das bedeutet neu 7 Stunden anstelle 16 Stunden Weiterbildung. Zudem wird die Kursdauer (VKU, Einzellektionen, Weiterbildungskurs) von 24 Stunden auf 15 Stunden gesenkt. Diese Regelung tritt jedoch erst am 1. Januar 2020 in Kraft.

Lernfahrten ab 17

Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen, bevor er die praktische Prüfung absolvieren kann. Der Lernfahrausweis kann dann ab 17 Jahrern erteilt werden, sodass die Prüfung mit dem 18. Geburtstag absolviert werden kann. Mit dieser neuen Regelung soll sichergestellt werden, dass die Lernfahrer genügend praktische Erfahrung sammeln. Diese neue Regelung tritt ab dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Neue Regelung für Motorräder

Wer kennt es nicht – für Lernfahrer von Motorrädern ist die Auswahl des Kurses äusserst kompliziert. Es gibt 4 Kurse, welche je nach Ausbildung, Alter und Motorrad unterschiedlich besucht werden müssen. Das soll sich nun ändern. Der Bundesrat hat enschieden, dass zukünftig alle Personen zuerst ein Motorrad mit weniger als 35 kW 2 Jahre (Kat A beschränkt) fahren müssen, bevor sie die unbeschränkte Prüfung machen können. Zusätzlich können 125er-Motorräder bereits ab 16 Jahren gelenkt werden (wie in der EU, heute in CH bei 18 Jahren) und 50er-Motorräder bereits ab 15 Jahren (wie in der EU, heute in CH 16). Die Änderungen treten jedoch erst am 1. Januar 2021 in Kraft.

Unbefristete Prüfungen

Auch ab dem 1. Januar 2012 gilt, dass einmal absolvierte (und bestandene) Prüfungen unbeschränkt gültig sind und nicht, wie bis anhin, nach einer Frist von üblicherweise 5 Jahren verfallen.

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