Der Bund hat die Automatenprüfung abgeschafft. Per 1. Februar 2019 – also schon in 2 Monaten – gibt es nur noch eine Prüfung für Lenker von Fahrzeugen.
Das bedeutet, dass ab dem 1. Februar 2019 Lenker, welche die Prüfung auf dem Automaten absolviert haben (oder hatten) auch manuell geschaltete Fahrzeuge lenken dürfen.
Wichtig allerdings: für Personen, die den Automateneintrag noch im Führerschein haben gilt: Die Entfernung des Eintrages kann ab dem 1. Februar auf dem zuständigen Strassenverkehrsamt beantragt werden.