Der Bund hat die Automatenprüfung abgeschafft. Per 1. Februar 2019 – also schon in 2 Monaten – gibt es nur noch eine Prüfung für Lenker von Fahrzeugen.

Das bedeutet, dass ab dem 1. Februar 2019 Lenker, welche die Prüfung auf dem Automaten absolviert haben (oder hatten) auch manuell geschaltete Fahrzeuge lenken dürfen.

Wichtig allerdings: für Personen, die den Automateneintrag noch im Führerschein haben gilt: Die Entfernung des Eintrages kann ab dem 1. Februar auf dem zuständigen Strassenverkehrsamt beantragt werden.

Wer heute die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegt, darf danach nur solche Fahrzeuge führen. Künftig wird in solchen Fällen keine Beschränkung mehr im Führerausweis eingetragen. Inhaber von bisherigen Führerausweisen können die Entfernung der Beschränkung beim zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen. Die Entfernung wird gewährt, wenn keine gesundheitlichen Probleme dagegensprechen (wie z.B. bei Personen, die nicht in der Lage sind, eine Fusskupplung zu bestätigen).

Zitat aus der Pulikation von Admin.ch zu Opera 3.

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