Per 1. Januar 2021 wurden einige Anpassungen in der Verkehrsregelverordnung (kurz VRV) vorgenommen. Unter anderem sind dies:

Auf der Autobahn mit Anhänger mit 100 km/h fahren
Neu dürfen Fahrzeuge mit Anhänger, wenn die Anhänger dafür zugelassen sind, auf der Autobahn 100 km/h (bisher: 80 km/h) fahren. Dies allerdings nur, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers nicht über 3.5 Tonnen ist.

Reissverschlussverkehr neu Vorschrift
Der Reissverschlussverkehr war bisher nicht vorgeschrieben. Neu muss der Reissverschlussverkehr zwingend beachtet werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Busse von CHF 100.-.

Engere Regeln für die Benutzung der Autobahnen
Neu ist klar definiert, dass Traktoren, Raupenfahrzeuge, Fahrzeuge mit Sikespreifen sowie Motorräder bis 50 cm3 oder einer Motorleistung unter 4 kW nicht auf die Autobahn dürfen.

Mehr Freiheit beim Rechtsvorbeifahren
Bisher war Rechtsüberholen und Rechtsvorbeifahren verboten. Rechtsüberholen bleibt weiterhin verboten. Es ist jedoch neu erlaubt, in einigen Fällen rechts an anderen Fahrzeugen vorbeizufahren:

  • wenn Kolonnenverkehr auf dem mittleren (bei 3-spuriger Autobahn) oder dem linken (bei 2-spuriger Autobahn) Fahrstreifen ist
  • auf den Einspurstrecken, wenn der Fahrstreifen ein unterschiedliches Fahrziel signalisiert hat (z.B. bei Autobahnverzweigungen darf beim „rechts abbiegen“ vorbeigefahren werden).

Wer Rechtsüberholt riskiert eine Busse von CHF 250.-. Bisher wurde für Rechtsüberholen mit Führerausweisentzug geahndet.

Die Rettungsgasse wird Pflicht
Was im umliegenden Ausland bereits länger Pflicht ist, wird nun neu auch in der Schweiz Pflicht: die Rettungsgasse. Sobald die Fahrzeuge in Schrittgeschwindigkeit oder langsamer fahren (oder sogar stehen), ist eine Rettungsgasse obligatorisch. Auf der 2-spurigen Autobahn ist diese in der Mitte zu erstellen. Auf der 3-spurigen Autobahn zwischen dem linken und dem mittleren Streifen. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Busse von CHF 100.-.

Kinder bis 12 dürfen neu auf dem Trottoir Velo fahren
Wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist, dürfen Kinder bis 12 Jahren neu auf Fusswegen oder Trottoirs mit dem Velo fahren – dies zur Sicherheit des Kindes.

Die offiziellen Dokumente als Referenz: Änderungen VRV 2021 – Erläuterungen, Änderungen VRV 2021

Menü